11. April 2008
„Seniorenerklärung“
Änderung der Beantragung ab der Saison 2008/2009
Der Verbands-Jugend-Ausschuss des FLVW hat eine Veränderung der Verfahrensweise zur Beantragung der Seniorenerklärung, Spielberechtigung
für Spieler des älteren A-Junioren-Jahrganges bzw. Spielerinnen des älteren B-Juniorinnen-Jahrganges für die 1. Seniorenmannschaft, beschlossen.
Bisher war es erforderlich, parallel zur Antragstellung die Bearbeitungsgebühr auf das Verbandskonto zu überweisen. Im Zuge der Gebührenanhebung
für die Erteilung der Seniorenerklärung auf 15,00 € wird angestrebt, dies durch eine schnellere Beantragungsform im Interesse einer Dienstleistung
für die Vereine auszugleichen. Für die Erteilung der Seniorenerklärung, sofern die Satzungsbestimmungen gemäß § 15 JSpO/WFLV erfüllt sind,
gilt zukünftig das Antragseingangsdatum beim FLV Westfalen e. V. Die Bearbeitungsgebühr wird dem beantragenden Verein in Rechnung gestellt.
Der Rechnungsbetrag wird dem Vereinskonto automatisch abgebucht bzw. ist anschließend zu überweisen.
„Der Wunsch auf Vereinfachung hinsichtlich des Zahlungsflusses wurde vermehrt an die Mitarbeiter/innen der Geschäftsstelle gestellt.
Mit der neuen Regelung möchten wir Verzögerungen vermeiden und den Vereinen einfache und schnelle Hilfestellungen geben“, stellt Karl-Heinz
Wirsen, stellv. Vorsitzender des Verbands-Jugend-Ausschusses, die wesentliche Gründe heraus.
Die Seniorenerklärung bietet Vereinen die Möglichkeit, frühzeitig Spieler/innen der Endjahrgänge an die erste Seniorenmannschaft heranzuführen.
Zum Schutz der A-Junioren- und B-Juniorinnen-Mannschaften ist es nicht möglich, die jüngeren Jahrgänge freizugeben bzw. die Seniorenerklärung
für weitere Seniorenmannschaften zuzulassen. Der Bestand der A-Junioren- und B-Juniorinnen-Mannschaften ist die Zukunft des Seniorenfußballs.
Darüber hinaus wurde ein weiterer kritischer Aspekt zugunsten der Vereine und der Spieler/innen geändert. Konnte bisher erst die Seniorenerklärung
frühestens zum 01.08. erteilt werden, ist dies nun bereits zum 01.07. möglich. Dem Wunsch, die Spieler/innen schon in den Vorbereitungsspielen
und eventuellen Pokalspielen vor dem 01.08. einsetzen zu können, wurde entsprochen.
Anträge für die Saison 2008/2009 können ab dem 01.06.2008 eingereicht werden. Die Anpassung der Bearbeitungsgebühr für die Seniorenerklärung wurde
in den Offiziellen Mitteilungen am 30.11.2007 (OM 48/2007) veröffentlicht.
Hier die wichtigsten Fakten nochmal kurz zusammengefasst:
- Antragstellung ab 01.06.2008 möglich für die Saison 2008/2009
- Erteilung der Seniorenerklärung bereits zum 01.07. e.J. - statt wie bisher zum 01.08. e.J. - (Einsätze bei Vorbereitungsspielen u. eventuellen Pokalspielen dadurch möglich)
- Bearbeitungsgebühr € 15,00 (zzgl. MwST) – ausschließlich gegen Rechnungslegung (Bitte keine Überweisung vor Antragstellung mehr vornehmen – insbesondere nicht durch Privatpersonen !!) Bei erteiltem Einzug erfolgt die entsprechende Abbuchung vom Vereinskonto.
- Beträge (auch die von Privatpersonen!) – die ggf. aus der alten Verfahrensweise heraus – noch eingezahlt werden, werden ausschließlich dem Vereinskonto (interner Debitor im FLVW) gutgeschrieben (keine Rücküberweisung!)
Die Seniorenerklärung inkl. den Voraussetzungen können in der Rubrik "Service >> Anträge" eingesehen werden
